TSV Denkendorf e.V - Die sportliche Erlebniswelt seit 1896
Menü

Abteilung

Fussball

Abteilungsordnung

1. Zweck der Abteilungsordnung

In dieser Abteilungsordnung werden abteilungsspezifische Regelungen getroffen. Die Abteilungsordnung und Änderungen daran unterliegen der Genehmigung durch die Abteilungsversammlung. Die Abteilungsordnung ist bindend für alle Mitglieder der Fußballabteilung.

2. Ziele der Abteilung

Oberstes Ziel ist die Sicherstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Jugendarbeit. Wir streben an, immer alle Junioren-Jahrgänge mit Mannschaften zu besetzen und diese mit lizenzierten Trainern zu versehen. Ein weiteres Ziel ist der Erhalt der Liquidität und die Bewahrung von Vermögenswerten.

3. Die Organe der Abteilung

Organe der Abteilung sind:

  • Der Abteilungsvorstand
  • Die Abteilungsversammlung

4. Der Abteilungsvorstand

Der Abteilungsvorstand setzt sich zusammen aus:

  • 1. Abteilungsleiter
  • 2. Abteilungsleiter
  • Abteilungsleiter Finanzen
  • Abteilungsleiter Jugen
  • Abteilungsleiter Aktive
  • Abteilungsleiter Senioren/AH

Die Abteilungsleiter sind im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans einzelvertretungsberechtigt. Die Mitglieder des Abteilungsvorstands werden bei der Abteilungsversammlung jährlich gewählt. Bei Bedarf kann der Abteilungsvorstand weitere Mitglieder für bestimmte Funktionen in den Vorstand berufen. Bei Abstimmungen im Vorstand zählt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Abstimmungen müssen mindestens 4 Vorstandsmitglieder anwesend sein.

5. Die Abteilungsversammlung

Die ordentliche Abteilungsversammlung muss einmal pro Kalenderjahr stattfinden. Sie wird vom 1. Abteilungsleiter einberufen und muss mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin öffentlich bekannt gemacht werden. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Fußballabteilung die über 18 Jahre alt sind. Anträge an die Abteilungsversammlung müssen generell zur Abstimmung angenommen werden, sofern diese Anträge nicht gegen geltendes Recht, die Abteilungsordnung oder gegen die Satzung des Hauptvereins verstoßen. Über angenommene Anträge entscheidet die Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigen Anwesenden. Eine außerordentliche Abteilungsversammlung kann jederzeit vom Abteilungsvorstand mit einer 2-wöchigen Frist zur Bekanntmachung einberufen werden.

6. Abteilungsfinanzen

Alle Einnahmen, Ausgaben und Umbuchungen, müssen über das Finanzsystem beim Hauptverein erfasst werden. Über Ausgaben > 500,00 € wird im Abteilungsvorstand entschieden. Für jedes Kalenderjahr ist vom Abteilungsleiter Finanzen ein Kassenbericht zu erstellen.

7. Abteilungsbeitrag

Die Abteilung erhebt zusätzlich zum TSV Mitgliedsbeitrag einen jährlichen Abteilungsbeitrag. Die Höhe des Abteilungsbeitrages wird im Abteilungsvorstand bestimmt. Eine Änderung der Abteilungsbeiträge muss von der Abteilungsversammlung genehmigt werden. Der Abteilungsbeitrag kommt der Jugend zu Gute.

8. Mitgliedschaft in der Abteilung

Alle Spieler, Trainer, Betreuer, Funktionäre und Abteilungsmitarbeiter müssen Mitglied in der Fußballabteilung sein. Eine alleinige Mitgliedschaft im Hauptverein oder in einer anderen Abteilung des TSV reicht nicht aus. Der Abteilungsvorstand prüft regelmäßig die Abteilungsmitgliedschaft ab. Die dauerhafte Verweigerung zur Mitgliedschaft hat den Ausschluss aus der Abteilung zur Folge. Entscheidungen hierüber trifft der Abteilungsvorstand.

9. Arbeitsdienste

Alle Mitglieder der Fußballabteilung erklären sich bereit aktiv am Abteilungsleben mitzuwirken und verpflichten sich zur gegenseitigen Bereitschaft zum Arbeitsdienst bei Veranstaltungen. Von jedem Spieler der aktiven Mannschaften sind min. 10 ehrenamtliche Arbeitsstunden pro Kalenderjahr zu leisten. Ausgenommen hiervon sind nur diejenigen Spieler die gleichzeitig Jugendtrainer/-Betreuer sind.

10. Kommunikation

Die Kommunikation und der Informationsaustausch mit dem Hauptverein erfolgt über die Abteilungsleitung. In Fällen wo das nicht möglich ist, ist die Abteilungsleitung zu informieren. Die Kommunikation mit dem Württembergischer Fußballverband WFV, die über den normalen Spielbetrieb hinausgeht, ist mit der Abteilungsleitung im Vorfeld abzustimmen.

11. Außendarstellung der Abteilung

Die Abteilungsfarben sind generell Blau – Weiß. Sämtliche Ausrüstungsbekleidung muss mit TSV Denkendorf und / oder dem Abteilungslogo versehen sein.

12. Ehrungsordnung der Abteilung

Geehrt werden folgende Jubiläen:

  • Für je 100 Pflichtspiele in der Aktiven Mannschaft, beginnend bei 200 Spiele.
  • Für je 5 Jahre Ausübung einer ehrenamtlichen Funktion, beginnend ab 10 Jahre.
  • Ehrung für besondere ehrenamtliche Verdienste.
  • Runde Geburtstage der Ehrenmitglieder

Jährlich werden nach Saisonende die Jugendmannschaften für errungene Meisterschaften, Pokalsiege oder 1. Plätze bei Turnieren geehrt. Über die Zuwendungen für die zu Ehrenden entscheidet der Abteilungsvorstand.