TSV Denkendorf e.V - Die sportliche Erlebniswelt seit 1896
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Abteilung

Fussball

Abteilungsordnung

1. Zweck der Abteilungsordnung

In dieser Abteilungsordnung werden abteilungsspezifische Regelungen getroffen. Die Abteilungsordnung und Änderungen daran unterliegen der Genehmigung durch die Abteilungsversammlung. Die Abteilungsordnung der Fußballabteilung ist für alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wie auch gegenüber deren gesetzlichen Vertreter, bindend.

2. Ziele der Abteilung

Oberstes Ziel ist die Sicherstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Jugendarbeit. Wir streben an, immer alle Junioren- und Erwachsenen-Jahrgänge mit Mannschaften zu besetzen und diese mit lizenzierten Trainern zu versehen. Ein weiteres Ziel ist der Erhalt der Liquidität und die Bewahrung von Vermögenswerten. Einhaltung und Berücksichtigung des Werteleitbildes des TSV Denkendorf Hauptvereins.

3. Die Organe der Abteilung

Organe der Abteilung sind:

  • Der Abteilungsvorstand
  • Die Abteilungsversammlung

4. Der Abteilungsvorstand

Der Abteilungsvorstand setzt sich zusammen aus:

  • 1. Abteilungsleiter
  • 2. Abteilungsleiter
  • Abteilungsleiter Finanzen                  
  • Abteilungsleiter Jugend
  • Abteilungsleiter Aktive
  • Abteilungsleiter Senioren/AH
  • Abteilungsleiter Marketing
  • Abteilungsleiter Vereinsentwicklung

Die Abteilungsleiter sind im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans einzelvertretungsberechtigt. Die Mitglieder des Abteilungsvorstands werden bei der Abteilungsversammlung jährlich gewählt. Bei Bedarf kann der Abteilungsvorstand weitere Mitglieder für bestimmte Funktionen in den Vorstand berufen. Bei Abstimmungen im Vorstand zählt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Abstimmungen müssen mindestens 4 Vorstandsmitglieder anwesend sein.

5. Die Abteilungsversammlung

Die ordentliche Abteilungsversammlung muss einmal pro Kalenderjahr stattfinden. Sie wird vom 1. Abteilungsleiter einberufen und muss mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin öffentlich bekannt gemacht werden. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Fußballabteilung die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Anträge an die Abteilungsversammlung müssen generell zur Abstimmung angenommen werden, sofern diese Anträge nicht gegen geltendes Recht, die Abteilungsordnung oder gegen die Satzung des Hauptvereins verstoßen. Über angenommene Anträge entscheidet die Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigen Anwesenden. Eine außerordentliche Abteilungsversammlung kann jederzeit vom Abteilungsvorstand mit einer 2-wöchigen Frist zur Bekanntmachung einberufen werden.

6. Abteilungsfinanzen

Alle Einnahmen, Ausgaben und Umbuchungen, müssen über das Finanzsystem beim Hauptverein erfasst werden. Über Ausgaben > 1.500,00 € wird im Abteilungsvorstand entschieden. Für jedes Kalenderjahr ist vom Abteilungsleiter Finanzen ein Kassenbericht zu erstellen.

7. Abteilungsbeitrag

Die Abteilung erhebt zusätzlich zum TSV Mitgliedsbeitrag einen jährlichen Abteilungsbeitrag. Die Höhe des Abteilungsbeitrages wird im Abteilungsvorstand bestimmt. Eine Änderung der Abteilungsbeiträge muss von der Abteilungsversammlung genehmigt werden. Der Abteilungsbeitrag kommt der Jugend zu Gute.

8. Mitgliedschaft in der Abteilung

Alle Spieler, Funktionäre und Abteilungsmitarbeiter müssen Mitglied in der Fußballabteilung sein. Eine alleinige Mitgliedschaft im Hauptverein oder in einer anderen Abteilung des TSV reicht nicht aus. Der Abteilungsvorstand prüft regelmäßig die Abteilungsmitgliedschaft ab. Die dauerhafte Verweigerung zur Mitgliedschaft hat den Ausschluss aus der Abteilung zur Folge. Entscheidungen hierüber trifft der Abteilungsvorstand.

9. Arbeitsdienste

Alle Mitglieder der Fußballabteilung sind verpflichtet am Abteilungsleben aktiv mitzuwirken. Dies beinhaltet die Bereitschaft zum Arbeitsdienst bei Veranstaltungen der Fußballabteilung. Jedes Mitglied hat bzw. ist verpflichtet mindestens fünf ehrenamtliche Arbeitsstunden pro Kalenderjahr abzuleisten. Ausgenommen hiervon sind nur diejenigen Mitglieder, die gleichzeitig Trainer/Betreuer sind.

10. Kommunikation

Die Kommunikation und der Informationsaustausch mit dem Hauptverein erfolgt über die Abteilungsleitung. In Fällen wo das nicht möglich ist, ist die Abteilungsleitung zu informieren. Die Kommunikation mit dem Württembergischer Fußballverband WFV, die über den normalen Spielbetrieb hinausgeht, ist mit der Abteilungsleitung im Vorfeld abzustimmen.

11. Außendarstellung der Abteilung

Die Abteilungsfarben sind generell Blau – Weiß. Sämtliche Ausrüstungsbekleidung muss mit TSV Denkendorf und / oder dem Abteilungslogo versehen sein.

12. Ehrungsordnung der Abteilung

Geehrt werden folgende Jubiläen:

  • Für je 100 Pflichtspiele in der Aktiven Mannschaft, beginnend bei 200 Spiele.
  • Ehrung für besondere ehrenamtliche Verdienste.